Energieberatung und Schornsteinfeger Rhein-Nahe
Das Kerngeschäft der Schornsteinfeger ist heute in zwei Bereiche aufgeteilt. Tätigkeiten wie Abnahmen von geänderten oder neu installierten Feuerstätten und Abgasanlagen fallen in den Bereich der Person, die durch ein Bewerbungsverfahren für diese sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten benannt wird und sich alle 7 Jahre erneut qualifizieren muss. Dieser Bevollmächtigte ist in seinem Bezirk auch dafür zuständig, jedes Gebäude zweimal in diesen sieben Jahren zu besichtigen, um eventuelle Mängel aufzuzeigen und Brand- sowie Betriebssicherheit der Feuerungsanlage zu überprüfen. Nach dieser Feuerstättenschau wird ein Feuerstättenbescheid ausgestellt, der die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten für die nächsten Jahre beinhaltet.
Der Zuständigkeitsbereich von Mathias Kazek erstreckt sich seit dem 01.01.2022 über die Stadt Bacharach, die Gemeinden Breitscheid, Manubach, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Trechtingshausen und Teile der Gemeinde Waldalgesheim.
Die freien Tätigkeiten bilden den zweiten Kernbereich des Schornsteinfegerhandwerks und werden im Folgenden dargestellt.
Die Reinigung und/oder Überprüfung von Abgasanlagen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wie oft was erledigt werden muss, ist sehr individuell und kann dem Feuerstättenbescheid für das entsprechende Gebäude entnommen werden. Verschiedene Bauarten, Materialien und auch die Reinigungsmöglichkeiten vor Ort bedürfen verschiedener Werkzeuge. Unser Betrieb ist bestens ausgestattet und flexibel im Einsatz.
In verschiedenen Situationen, z. B. wenn der Schornstein zum Zuluftschacht für die neue Heizung umgewidmet wird, macht eine Reinigung auch außerhalb der Regel durchaus Sinn.
Egal welcher Brennstoff zum Heizen genutzt wird, die sogenannte Abgaswegeüberprüfung deckt die sicherheitsrelevanten Aspekte der in Deutschland vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten ab. Hier wird z. B. überprüft, ob Abgase richtig abziehen und ob diese Abgase Kohlenstoffmonoxid (CO) enthalten. CO-haltige Abgase, die nicht richtig abziehen, können für die Hausbewohner gefährlich werden und machen ein schnelles Handeln erforderlich.
Die Art der Überprüfung sowie der Rhythmus hängen von der jeweiligen Feuerstätte ab. Wie oft Ihre Anlage überprüft werden muss, können Sie Ihrem Feuerstättenbescheid für das jeweilige Gebäude entnehmen.
Ebenso wie die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Bereiche ist an einigen Feuerstätten eine regelmäßige Überprüfung gewisser Umweltschutzaspekte vorgeschrieben. Diese beinhaltet nicht nur die Messung von umweltschädlichen Stoffen im Abgas, sondern auch die Beurteilung des Wirkungsgrads der Heizung, indem bestimmt wird, wie viel Energie ungenutzt über die Abgasanlage entweicht.
Auch hier hängen die vorgeschriebenen Messintervalle von dem Heizungstyp ab und müssen dem jeweiligen Feuerstättenbescheid für das Gebäude entnommen werden.
Gerade durch die aktuellen Energiekosten wünschen sich immer mehr Kunden eine Messung außerhalb der vorgesehenen Zeiträume, um die Verluste Ihrer Heizungsanlage regelmäßig im Blick zu haben.
Für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Pellets oder Holz ist nur die Reinigung des Schornsteins gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch in der Anlage selbst sowie dem Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein fallen Ruß, Asche und andere Verbrennungsrückstände an.
Hier muss man als Betreiber selbst regelmäßig zum Reinigen ran. Zum einen, damit die Feuerstätte auch möglichst effizient läuft und die Rückstände den Wärmeübergang nicht beeinträchtigen, zum anderen ist die Reinigung aber auch ein großer Sicherheitsaspekt. Wenn beispielsweise das Verbindungsstück, eingesetzte Filter oder andere Bauteile durch Anlagerungen nicht mehr den nötigen Querschnitt besitzen, können die Abgase auch nicht ordnungsgemäß abziehen. So brennt der Kaminofen entweder schlecht oder die Abgase strömen im schlimmsten Fall über die Zuluftöffnung in den Raum.
Wo mit Holz geheizt wird, ist ein wenig Hintergrundwissen erforderlich, denn z. B. ein Kaminofen kann nur dann richtig, effizient und umweltschonend funktionieren, wenn der Betreiber auch weiß, was er macht.
Die Beratung inklusive Holzfeuchtemessung ist für alle Bürger verpflichtend, die mit Holz heizen. Diese Beratung muss im Zuge einer Abnahme einer neuen Feuerstätte nachgewiesen werden. So soll sichergestellt werden, dass jeder Kaminofenbetreiber einen Crashkurs zum Thema Heizen mit Holz erhält.
Sollten Sie Fragen haben oder Ihr Kaminofen nicht so funktionieren wie gewohnt, sprechen Sie uns gerne darauf an.
Gasleitungen gibt es aus den verschiedensten Materialien und mit unterschiedlichen Verbindungsmöglichkeiten (Fittings). Eine Gasleitung steht verständlicherweise immer unter Überdruck, sodass bei Undichtigkeiten Gas in den Raum austreten kann.
In Einfamilienhäusern ist eine regelmäßige/jährliche Überprüfung der Gasleitung vorgeschrieben und muss auch dokumentiert werden. Dies kann durch den Bewohner/Betreiber selbst erfolgen. Natürlich besitzt nicht jeder Leckageortungsgeräte oder will jährlich jede Verbindungsstelle mit Leckagespray behandeln. Gerne stehen wir hier zur Verfügung und übernehmen die jährliche Überprüfung sowie die Dokumentation, damit im Falle des Falles ein garantierter Versicherungsschutz greift.
Da durch ungewollte Lüftung unnötig Energie verloren geht, werden Wohnungen immer luftdichter.
Entsprechend werden auch mehr Lüftungsanlagen verbaut, um die Möglichkeit der Wärmerückgewinnung zu nutzen.
Raumluftabhängige Feuerstätten - von Ölheizung bis zum Kaminofen – funktionieren jedoch nur mit den bauseitigen Undichtigkeiten, da sie die Raumluft als Verbrennungsluft heranziehen. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Druckprüfung, die sogenannte 4 Pa-Messung, notwendig ist, wenn eine Feuerstätte im Gebäude steht, um sicherzustellen, dass die nötige Verbrennungsluft bereitgestellt wird und z. B. die Ablufthaube in der Küche die Luft nicht über den Schornstein anzieht und somit die Abgase in das Haus strömen.
Bis vor kurzem durfte man davon ausgehen, dass der Luftwechsel in einem Gebäude ausreicht, um die Feuerstätte mit ausreichend Luft zu versorgen, die diese dem Aufstellraum entzieht. Das kann eine Ölheizung im Keller, aber auch ein Kachelofen im Wohnzimmer sein.
Doch die Häuser werden immer dichter, sodass eine individuelle Berechnung erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, damit die Feuerstätte ausreichend Luft zur Verbrennung erhält. Diese wird immer dann unerlässlich, wenn etwas an der Gebäudehülle geändert wird. Tauschen Sie z. B. Ihre Fenster aus, muss eine neue Verbrennungsluftberechnung durchgeführt werden.
Dies gilt zudem, wenn eine Umlufthaube in der Küche durch eine Ablufthaube ersetzt wird.
Gerne erledigen wir die Verbrennungsluftberechnung für Sie und stellen mögliche Maßnahmen vor, wenn diese erforderlich sind.